Generell ist festzuhalten, dass ein erstmals verliehenes Abzeichen nicht bedeutet, dass man auch die niedrigere FITA
Abzeichen anfordern kann.
Es gibt nur eine aufsteigende Linie, keine absteigende Linie, d. h. ein
Quereinsteiger erreicht erstmals 1200 Ringe und erhält dafür den FITA Stern
auf Blau. Er kann aber nicht den 1000 - Stern oder den 1100 - Stern anfordern.
Ein Schütze, der die notwendige Ringzahl für ein FITA Leistungsabzeichen
erreicht hat und noch kein solches Leistungsabzeichen besitzt, hat dies
unmittelbar nach Beendigung der Wertungspfeile der Turnierleitung mitzuteilen.
Der Schütze hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Scoreblätter vom
Schreiber und ihm selbst ordnungsgemäß unterzeichnet sind und alle Daten
richtig eingetragen wurden.
Für die Weiterleitung des Antrags an das
Sekretariat des ÖBSV ist der Schütze selbst verantwortlich.
Bei Turnieren im Ausland hat der Schütze selbst beim Sekretariat des
ÖBSV
innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des betreffenden Turniers die
Beantragung eines Leistungsabzeichens einzureichen.
Die Beantragung eines Leistungsabzeichens hat durch den Schützen selbst, durch
Einsenden der Scoreblätter an das Sekretariat des ÖBSV, zu erfolgen.
Wenn es sich um ein Turnier im Ausland handelt, hat zusätzlich die Beilage
einer Ergebnisliste zu erfolgen.
Die Scoreblätter müssen auf der Rückseite mit Name und Adresse des Schützen
versehen sein, den Stempel des Veranstalters tragen und vom
Hauptschiedsrichter unterschrieben sein.
Für ein Leistungsabzeichen der FITA ist eine Bearbeitungsgebühr, laut
Bekanntgabe gleichzeitig mit dem Antrag zu überweisen.
Für ÖBSV - Leistungsabzeichen ist die gleiche Modalität vorgesehen.
ÖBSV Schüler I/II, Kadetten und Junioren Leistungsabzeichen
werden an Mitglieder des ÖBSV kostenlos vergeben.
Gemäß FITA Buch Artikel 6.5 sind die unten angegebenen hohen Abzeichen
kostenlos zu erhalten und müssen separat bei der FITA angefordert werden, inkl.
Bestätigung der Score durch den ÖBSV
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ÖBSV Schüler - und Jugend - Leistungsabzeichen werden nach Überweisung einer
Bearbeitungsgebühr auch an Schützen eines anderen nationalen Verbandes
verliehen.
Für Leistungsabzeichen, die von Landesverbänden oder Clubs geschaffen wurden,
trägt der
ÖBSV
keinerlei Verantwortung. |