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Barebow Mittelstücke bemalt Zurück |
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Buch 4, Kapitel 9, Artikel 9.3.1.2 Es ist erlaubt, spezielle gefärbte oder anodisierte Mittelstücke zu haben, der Schütze darf aber keine Markierungen im Fenster haben. Sonst müssten diese bei Wettbewerben überklebt werden. Daher sind die Bögen, die in dieser Interpretation angegeben sind legal, mit der Ausnahme, dass das Fenster abgeklebt werden muss, wenn das Farbmuster, Markierungen, Schrauben, Nieten, Bindungen, Linien oder Makel Hilfe beim Visieren geben könnten. |
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