Österreichische Rekorde und Bestleistungen               Zurück

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Ein österreichischer Rekord kann im FITA Indoor und Outdoor Bereich bei registrierten „A“ (Sternturnieren) aufgestellt werden.
Eine Bestleistung kann im FITA Feldbereich bei Arrowhead Runden geschossen werden.

Ein neuer österreichischer Rekord oder eine Bestleistung wird aufgestellt, wenn eine Ringzahl erreicht wird, die wenigstens einen Ring über dem bestehenden Rekord oder Bestleistung liegt.
Österreichische Rekorde oder Bestleistungen können nur unter vergleichbaren Bedingungen erzielt werden.
Österreichische Rekorde oder Bestleistungen werden in allen Einzelbewerben, Mannschaftsbewerben und Bogenklassen geführt, in denen es Österreichische Meisterschaften oder Österreichische Staatsmeisterschaften gibt.
Dabei sind die Bestimmungen der FITA zu berücksichtigen.

Österreichische Rekorde oder Bestleistungen können im Rahmen eines genehmigten „A“ Turniers erreicht werden. Rekord bzw. Bestleistung berechtigte Turniere im Inland sind A-Turniere, die dem dafür vorgesehenen Anforderungsprofil entsprechen.

Österreichische Rekorde oder Bestleistungen die bei Turnieren im Ausland erzielt werden, können nur anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen den Anforderungen eines rekordberechtigten Turniers im Inland entsprechen. Die Erhebungen dazu erfolgen durch das Sekretariat des ÖBSV in Rücksprache mit dem zuständigen nationalen Verband.

Österreichische Rekorde bedürfen der Anerkennung durch den Sportwart des ÖBSV.

Nach Genehmigung durch den Sportwart wird den neuen Rekord oder neue Bestleistung auf der Homepage veröffentlicht.

Bei Turnieren im Inland hat ein Schütze, der einen neuen Österreichischen Rekord  oder Bestleistung erreicht zu haben glaubt, dies der Turnierleitung unmittelbar nach Ende der Wertungspfeile mitzuteilen. Die Meldung eines Österreichischen Rekords oder Bestleistung erfolgt im Rahmen des Abschlußberichtes durch den Hauptschiedsrichter.

Die Antragserstellung um Anerkennung des Österreichischen Rekords oder einer Bestleistung ist vom Schütze persönlich dem ÖBSV innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Turniers mittels entsprechenden Antragsformulars zu senden.

Bei im Ausland erzielten Österreichischen Rekorden oder Bestleistungen hat der Schütze selbst, innerhalb von 60 Tagen nach dem Turniertermin, im ÖBSV - Sekretariat  den Antrag auf Anerkennung des Österreichischen Rekords  oder Bestleistung mittels Formblatt einzureichen. Neben den gewünschten Informationen wie im Formblatt angegeben, ist eine vom Veranstalter bestätigte Ergebnisliste dem Antragsformular beizulegen.

Sollte ein österreichischer Rekord oder Bestleistung am selben Tag von zwei oder mehreren gleichen Ergebnissen übertroffen werden, so werden die Schützen zu gemeinsamen Inhabern des österreichischen Rekords erklärt.

Juni 2006