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Ein österreichischer Rekord kann im FITA Indoor und Outdoor Bereich bei
registrierten „A“ (Sternturnieren) aufgestellt werden.
Eine Bestleistung kann im FITA Feldbereich bei Arrowhead Runden geschossen
werden.
Ein neuer österreichischer Rekord oder eine Bestleistung wird aufgestellt,
wenn eine Ringzahl erreicht wird, die wenigstens einen Ring über dem
bestehenden Rekord oder Bestleistung liegt.
Österreichische Rekorde oder Bestleistungen können nur unter
vergleichbaren Bedingungen erzielt werden.
Österreichische Rekorde oder Bestleistungen werden in allen
Einzelbewerben, Mannschaftsbewerben und Bogenklassen geführt, in denen es
Österreichische Meisterschaften oder Österreichische Staatsmeisterschaften
gibt.
Dabei sind die Bestimmungen der FITA zu berücksichtigen.
Österreichische Rekorde oder Bestleistungen können im Rahmen eines
genehmigten „A“ Turniers erreicht werden. Rekord bzw. Bestleistung
berechtigte Turniere im Inland sind A-Turniere, die dem dafür vorgesehenen
Anforderungsprofil entsprechen.
Österreichische Rekorde oder Bestleistungen die bei Turnieren im Ausland
erzielt werden, können nur anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen den
Anforderungen eines rekordberechtigten Turniers
im
Inland entsprechen. Die Erhebungen dazu erfolgen durch das Sekretariat des
ÖBSV in Rücksprache mit dem zuständigen nationalen Verband.
Österreichische Rekorde bedürfen der Anerkennung durch den Sportwart des
ÖBSV.
Nach Genehmigung durch den Sportwart wird den neuen Rekord oder neue
Bestleistung auf der Homepage veröffentlicht.
Bei Turnieren im Inland hat ein Schütze, der einen neuen Österreichischen
Rekord oder Bestleistung erreicht zu haben glaubt, dies der
Turnierleitung unmittelbar nach Ende der Wertungspfeile mitzuteilen. Die
Meldung eines Österreichischen Rekords oder Bestleistung erfolgt im Rahmen
des Abschlußberichtes durch den Hauptschiedsrichter.
Die Antragserstellung um Anerkennung des Österreichischen Rekords oder
einer Bestleistung ist vom Schütze persönlich dem ÖBSV innerhalb von 30
Tagen nach Ablauf des Turniers mittels entsprechenden Antragsformulars zu
senden.
Bei im Ausland erzielten Österreichischen Rekorden oder Bestleistungen hat
der Schütze selbst, innerhalb von 60 Tagen nach dem Turniertermin, im ÖBSV
- Sekretariat den Antrag auf Anerkennung des Österreichischen Rekords
oder Bestleistung mittels Formblatt einzureichen. Neben den gewünschten
Informationen wie im Formblatt angegeben, ist eine vom Veranstalter
bestätigte Ergebnisliste dem Antragsformular beizulegen.
Sollte ein österreichischer Rekord oder Bestleistung am selben Tag von
zwei oder mehreren gleichen Ergebnissen übertroffen werden, so werden die
Schützen zu gemeinsamen Inhabern des österreichischen Rekords erklärt.
Juni 2006 |