Vereinswechsel ab 1. Oktober
15.09.2015
Ein Vereinswechsel laut Wettkampfordnung (WKO) - Artikel 7 - ist ab dem 1.
Oktober bis Jahresende möglich. Sie wird mit Jahresende wirksam. Bis dahin gilt die
in der Schützenlizenz eingetragene Zugehörigkeit zum alten Verein.
Der "alte" Verein muß die Schützin bzw den Schütze freigeben und die Abmeldung ist
vom Verein in der Vereins-Datenbank zu administrieren.
Die ausgestellte Schützenlizenz 2015 ist bis 31.1.2016 gültig so lange keine
neue Lizenz 2016 ausgestellt wird. Wird keine neue Schützenlizenz 2016 über den
Vereinsdatenbank
ausgestellt, erlischt diese automatisch per 1.2.2016.
TMedwed