Allgemeine Fortbildungsverpflichtung

22.10.2015

Der ÖBSV bietet zur Aus- und Weiterbildung jedes Jahr entsprechende Kurse an.

Damit den Schützinnen und Schützen immer bestens Ausgebildete zur Verfügung stehen, werden als aktiv jene AusbildnerInnen angezeigt, bei denen die Prüfung bzw. die Weiterbildung nicht länger als 2 Jahre zurück liegt.

Die allgemeine Fortbildungsverpflichtung
  • gilt für alle Ausbildungsstufen
  • Inhalt:
    im Zeitraum von 2 Jahren mindestens eine Fortbildung oder ergänzende Ausbildung

    o    bogensportspezifisch
    o    Fitnesssport-spezifisch 
    o    sportpsychologisch      
    o    sportpädagogisch oder parasportspezifisch einer anerkannten Sportorganisation (BSO, ÖBeh.SV, Dachverband, Fachverband, Bogensport-LV) oder Ausbildungsinstitution (Schule, FH, PH, Universität, BSPA und dergleichen)

  • Nachweis: Ausbildungspass, ÖBSV-Datenbank "inaktiv"

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