WKO - 16.12.2016
04.01.2017
Anpassungen der WKO 2017 (gültig ab 01.01.2017) im Vgl. zur Vorjahresversion, sinngemäß (nicht wörtlich) wiedergegeben:
- zu Artikel 2.2 ("Turnierfreigaben")
Turniereinladungen werden nun i.d.R. vom ÖBSV-Büro freigeben. - zu Artikel 17.3.1. (Schiedsrichterbesetzung bei In-
und Outdoorbewerben)
Bei Bewerben mit weniger als 10 Dämpfern (Bsp. Indoor) ist nur 1 Schiedsrichter mit A-Status einzusetzen.
Zu berücksichtigen: Bei nur einem eingesetzten Schiedsrichter darf dieser nicht dem turnierveranstaltenden Verein angehören. - zu Artikel 17.3.2 und 17.3.3 (bei WA-Feld und WA/IFAA-3D-Turnieren)
Einer der beiden eingesetzten Schiedsrichter muss den A- oder A3D-Status haben (bislang nur A-Status) - zu Anhang II (Bogenklassen, Entfernungen,...)
Anpassung für die Klasse W1 - zu Anhang VIII (Bogenklassen, Entfernungen, Auflagen: WA Feld)
Zusammenfassung bestehender Regeln der WA und dient zur leichten Handhabe für Veranstalter und Schützen