Änderung von Vereinsnamen
20.02.2017
ACHTUNG!!!
Eine Änderung des Vereinsnamen ist NUR mit gleichzeitiger Änderung im Vereinsregister statthaft!
Beachtet bitte aber auch den Ablauf der Vertretungsbefugnis (Funktionsperiode). Auf alle Fälle muss vor Ablauf der Funktionsperiode eine Wahl stattfinden. Das Ergebnis dieser Wahl muss innerhalb von 4 Wochen der Vereinsbehörde gemeldet sein. Die Nichtmeldung stellt eine strafbare Verwaltungsübertretung dar.