FAQ's Bogensport Coronakrise, Stand 01.07.2020
Der Fragekatalog wird stetig erweitert und nach Aktualität geordnet.
- Verordnung 299 vom 02.07.2020
Es wird an die Eigenverantwortung jeder Person appelliert.
Haftungsausschluss: Die Empfehlungen und Auskünfte wurden nach gewissenhafter Prüfung des mitgeteilten Sachverhalts erteilt. Auf Grund des oftmaligen Fehlens einschlägiger Judikatur, eindeutiger Rechtsvorschriften und gefestigter Rechtsprechung übernimmt der ÖBSV keine Gewähr und Haftung für eine etwaige gerichtliche Durchsetzbarkeit der Informationen.
EMPFOHLEN
- eigene Absicherung als Betreiber des Platzes/Parcours
Etwaige Konsequenzen aus der Nichteinhaltung der Maßnahmen sind entsprechend von den Sportausübenden, den Aufsichtspersonen oder TrainerInnen zu tragen.
Wer als Inhaber einer Betriebsstätte z.B. nicht dafür Sorge trägt, dass die Betriebsstätte höchstens von der in der Verordnung genannten Zahl an Personen betreten wird (besonders relevant bei der Regelung, die die maximal erlaubte Personenzahl mit der Raumgröße in Beziehung setzt), begeht eine Verwaltungsübertretung.
JA
- unter Einhaltung aller Abstandsbedingungen und Hygienevorschriften
- Kleingruppentraining wird empfohlen
- es gibt keine Beschränkung der Personenanzahl
JA
Es gelten beim Betreten und Aufenthalt in der Trainingsstätte die gleichen Abstandsregeln wie im Kundenbereich von Betriebsstätten!
- 1m Abstand zu nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen
Ausübung der Sportart Indoor:
- Wie es sportartspezifisch üblich ist
JA
bei Einhaltung aller relevanten Hygienebestimmungen
- desinfiziertes Leihmaterial
- Einschulung der korrekten Verwendung des Materials
JA
- Anfrage beim Ministerium läuft bezüglich der Obergrenze von SportlerInnen, ZuschauerInnen etc.
JA
Analog zum Gastgewerbe dürfen, ungeachtet der Benennung, Getränke und Speisen ausgegeben werden.
JA
Unter Einhaltung der für die Gastronomie gültigen Verordnungen darf eine Labe erstellt werden
JA
Das physische Zusammentreffen bei Sitzungen ist wieder möglich. Bei zugewiesenen Sitzplätzen sind, unter Einhaltung der Abstandsregeln, bis zu 250 Personen möglich, ab 01.08.2020 sogar 500.