FAQ Reisen im Sport
Die Ausübung von Amateur- und Jugendsport, wenn dieser einen beruflichen Charakter bzw. das Ziel der zukünftigen Bestreitung des Lebensunterhalts hat, fällt unter die Kategorie "beruflicher Zweck". Es liegt daher unabhängig von der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit dieser Tätigkeit eine Ausnahme bei den Einreisebeschränkungen vor.
Man darf von und zu Trainingslagern oder Wettkämpfen nach Österreich einreisen, wenn ein ärztliches Zeugnis oder ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Testergebnis über einen negativen molekularbiologischen Test (z. B. PCR) oder Antigen-Test, dessen Probenentnahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, vorgelegt wird. Kann dies nicht vorgewiesen werden, muss unverzüglich eine zehntägige Quarantäne angetreten werden, welche jederzeit durch einen negativen molekularbiologischeroder Antigen-Test beendet werden kann.
Bei einer behördlichen Prüfung muss der Sachverhalt glaubhaft gemacht werden, etwa durch eine Bestätigung des Wettkampfveranstalters.