SPORTBONUS - Förderaktion des Sportministeriums wird verlängert

20.01.2022

Der "Sportbonus", die Förderaktion des Sportministeriums für neue und wiedergewonnene Mitgliedschaften, wird verlängert!

Für die Saison 2021/2022 oder das Kalenderjahr 2022 übernimmt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport 75 % des Mitgliedsbeitrags. Der Zuschuss wird mit 90 Euro pro neuer Mitgliedschaft gedeckelt. Eine förderbare Mitgliedschaft muss für einen Mindestzeitraum von drei Monaten abgeschlossen werden. Neumitglieder bezahlen bei allen teilnehmenden Sportvereinen nur den eigenen, stark reduzierten Beitrag ein, die Sportvereine erhalten den Zuschuss über die an der Abwicklung beteiligten Dach- und Fachverbände. Der Beitrag des neuen Vereinsmitglieds muss zwischen 1. September 2021 und 15. September 2022 einbezahlt werden, damit der Zuschuss ausbezahlt werden kann.

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