Vereinswechsel
23.10.2013
Ein Vereinswechsel ist sehr leicht durch zu führen:
Schütze / Schützin:
- Abmelden beim alten Verein
- Anmelden beim neuen Verein
Antrag auf Lizenz für 2014.
Die Lizenzen werden jedes Jahr neu ausgestellt
Vereine:
- Alter Verein: Setzen der Mitgliederdaten auf INAKTIV
- Neuer Verein: Anlegen der neuen Mitgliederdaten
bei Bedarf Lizenzantrag
WKO 7.2
7.2 Abmeldung und Austritt
- a. Die Abmeldung vom alten Verein ist ab dem 1. Oktober bis Jahresende möglich. Sie wird mit Jahresende wirksam. Bis dahin gilt die in der Schützenlizenz eingetragene Zugehörigkeit zum alten Verein. Ausnahmen zu diesen Fristen sind in Artikel 7.3 angeführt.
- b. Der Austritt aus dem alten Verein gilt als Abmeldung zum
nächstmöglichen
Zeitpunkt nach Abs. a.
Wird eine Ausnahme von den Fristen des § 7.2.a beansprucht, so ist auch der
Grund nach § 7.4 anzuführen.