Formulare
ÖBSV und WA - Leistungsabzeichen:
Anpassung der Preise lt. Länderkonferenz 26.10.2018 ab 01.01.2019
ÖBSV Abzeichen: € 7,00/Stück
WA-Abzeichen: € 9,00/Stück
Anfängerabzeichen: können seit 26.10.2019 nur noch direkt über die WA bestellt werden:
Rekorde
Folgende Anlagen sind bei der Antragstellung von Rekorden mit zu senden:
-
ausgefülltes Anforderungsformular
- Scoreblätter - im Original oder in digitaler Form
- Turnierergebnisliste
Antragsfrist lt. WKO Artikel Punkt 19:
- Inlandsturniere: 30 Tage nach dem Turnier
- Auslandsturniere: 60 Tage nach dem Turnier
19. Rekorde und Bestleistungen
Rekorde werden in den Altersklassen gemäß Artikel 4.13 registriert.
19.1. Ein österreichischer Rekord kann im WA Indoor und
Outdoor Bereich aufgestellt
werden. Eine Bestleistung kann im WA Feldbereich bei Arrowhead Runden und im
IFAA Bereich bei 3D Turnieren geschossen werden.
19.2. Ein neuer österreichischer Rekord oder eine österreichische
Bestleistung werden
aufgestellt, wenn eine Ringzahl erreicht wird, die wenigstens einen Ring über dem
bestehenden Rekord oder bestehenden Bestleistung liegt.
19.3. Österreichische Rekorde oder Bestleistungen können nur unter vergleichbaren Bedingungen erzielt werden.
19.4. Österreichische Rekorde oder Bestleistungen werden in allen Einzelbewerben, Mannschaftsbewerben und Bogenklassen geführt, in denen es österreichische Meisterschaften oder österreichische Staatsmeisterschaften gibt. Dabei sind die Bestimmungen der WA und IFAA zu berücksichtigen.
19.5. Österreichische Rekorde oder österreichische Bestleistungen können im Rahmen eines genehmigten WA/IFAA Sternturniere, erreicht werden. Rekord- resp. bestleistungsberechtigte Turniere im Inland sind WA/IFAA Sternturniere, die dem dafür vorgesehenen Anforderungsprofil entsprechen.
19.6. Österreichische Rekorde oder Bestleistungen, die bei
Turnieren im Ausland erzielt werden, können nur anerkannt werden, wenn die
Voraussetzungen den Anforderungen an ein rekordberechtigtes Turnier im Inland
entsprechen.
Die Erhebungen dazu erfolgen durch das Sekretariat des ÖBSV in Rücksprache mit dem
zuständigen nationalen Verband.
19.7. Österreichische Rekorde oder Bestleistungen bedürfen der Anerkennung durch den ÖBSV.
19.8 Die Antragsstellung um Anerkennung des österreichischen Rekords oder einer österreichischen Bestleistung ist vom Schützen persönlich an den ÖBSV innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Turniers mittels Antragsformular zu senden
19.9. Bei im Ausland erzielten österreichischen Rekorden oder Bestleistungen hat der Schütze selbst innerhalb von 60 Tagen nach dem Turniertermin im ÖBSV-Sekretariat den Antrag auf Anerkennung des österreichischen Rekords oder der Bestleistung mittels Formblatt einzureichen. Neben den gewünschten Informationen wie im Formblatt angegeben ist eine vom Veranstalter bestätigte Ergebnisliste dem Antragsformular beizulegen.
19.10. Sollte ein österreichischer Rekord am selben Tag von zwei oder mehreren gleichen Ergebnissen übertroffen werden, so werden die Schützen zu gemeinsamen Inhabern des österreichischen Rekords erklärt.
19.11. Bei Arrowhead Runden und IFAA - 3D Turnieren können nur Bestleistungen geschossen werden. Für die Antragsstellung um Anerkennung gelten die in den vorherigen Artikeln angegebenen Punkte.
19.12. Vom ÖBSV werden kontinuierlich Listen mit allen gültigen Rekorden und Bestleistungen in allen Altersklassen, getrennt nach Geräteklassen, herausgegeben
19.14. Das Führen von Listen mit Landesrekorden obliegt den Landesverbänden.