Österreichische Staatsmeisterschaften

Anerkennung

Die BSO erkennt den Meisterschaftsbewerb einer Sportdisziplin der Allgemeinen Klasse¹) als ÖSTM an, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  1. Die Antragstellung muss durch einen Fachverband, der ordentliches Mitglied der BSO ist, erfolgen.
  2. Die Sportart muss durch die BSO anerkannt sein. - Definition Sportart *)
  3. Die Verbreitung der neuen Disziplin muss durch eine entsprechende Beteiligung bei österreichischen Meisterschaften nachgewiesen werden. *)
  4. Es wurden bereits Weltmeisterschaften oder Europameisterschaften durchgeführt, die vom zuständigen Mitgliedsverband der GAISF (General Association of International Sports Federations) anerkannt wurden.*)

*) Wurde der Bewerb in das Programm der nächsten Olympischen Spiele aufgenommen, entfällt die Verpflichtung zur Erfüllung der Kriterien 2), 3) und 4).

Titelvergabe

Die Vergabe eines Staatsmeistertitels ist an die Anerkennung des Bewerbes und die Durchführung eines Wettkampfes gebunden.

Startberechtigung von Ausländern

PROTOKOLLAUSZUG DER SITZUNG DES BSO-RECHTSAUSSCHUSSES VOM 10. NOV.1993

"Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Vorstand der Österreichischen Bundes- Sportorganisation, gemäß § 12 ¹) h der geltenden Statuten folgende Richtlinien als Empfehlung zu beschließen:

Die Abgrenzung zwischen Individual- und Mannschaftssportarten hat jeder österreichische Bundes-Fachverband für seinen Bereich autonom festzulegen. Bei Individualsportarten stehen die Einzelpersonen im Vordergrund, bei Mannschaftssportarten der Verein.

INDIVIDUALSPORTARTEN:

Österreichischer Staatsmeister kann nur werden, wer bei einem österreichischen Bundes-Fachverband gemeldet ist, von diesem in leistungsmäßiger Hinsicht zu österreichischen Staatsmeisterschaften zugelassen wird, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder unmittelbar vor der österreichischen Staatsmeisterschaft mindestens 3 Jahre ununterbrochen seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat.

MANNSCHAFTSSPORTARTEN.

Österreichischer Staatsmeister kann nur ein nach österreichischem Recht gegründeter Verein werden, Staatsmeistermedaillen bekommen die Mitglieder dieser Mannschaft.

Begründung, warum eine Dauer von 3 Jahren vorgesehen ist:
Nach 3 Jahren ist sowohl in sportlicher als auch in gesellschaftlicher Hinsicht eine Integration gegeben."

Anmerkungen
Jeder Mitgliedsverband der BSO kann, ohne dass eine Anerkennung durch die BSO notwendig ist, Österreichische Meisterschaften in von ihm betriebenen Sportdisziplinen durchführen.

Die Anerkennung von Bewerben als österreichische Staatsmeisterschaft erfolgt durch den Fachrat.

Österreichische Staatsmeisterschaften werden nur in Bewerben der Allgemeinen Klasse durchgeführt.

¹) Allgemeine Klasse:

Vom betreffenden Fachverband vorgenommene Einteilung: Bewerb, in dem keine Altersbeschränkung besteht.

Definitionen

Sport

ist der Oberbegriff für alle Arten wettbewerblicher Spielformen, die im allgemeinen körperliche Fertigkeiten enthalten und in der Interaktion mit anderen Personen ausgeübt werden.
Charakteristisch für die sportliche Praxis ist das Streben nach technischem Können, nach Leistung und nach Leistungsvergleich im geregelten Wettkampf.

Sportarten

Als Sportarten bezeichnet man bestimmte, deutlich abgrenzbare Bereiche sportlicher Betätigungsmöglichkeit:

Unterscheidungsmerkmale liegen in

  • der Bewegungsstruktur
  • der Handlungsstruktur (Organisationsform, Wettkampfzielsetzung)
  • der Nutzung der Umweltbedingungen
  • der Anwendung von Geräten.

Sparten

Sportarten werden dann als Sparten bezeichnet, wenn

  • mehrere Sportarten in einem Fachverband organisiert sind bzw.
  • traditionell ein Überbegriff für die Sportarten existiert (z.B. Leichtathletik).

Disziplin

Der weiteren Differenzierung dient die Einteilung in Disziplinen: dazu gehören vor allem Abstufungen

  • nach Gewichtsklassen
  • nach Längen der zu bewältigenden Strecken
  • nach Geräteklassen

Organisatorische Voraussetzung für die Anerkennung einer Sportart in Österreich ist der Nachweis einer entsprechenden Verbreitung (5 Landesverbände, 15 Vereine, 900 Aktive).

Fachverband

Die Vertretung einer Sportart oder mehrerer verwandter Sportarten in Österreich, die folgende organisatorischen Voraussetzungen erfüllen muss bzw. müssen:

Das Bestehen von mindestens

  • 5 Landesverbänden
  • 15 Vereinen
  • 900 Aktiven

in Österreich.

Die leistungsorientierte Betätigung in einer Sportart erfolgt als organisierter Wettbewerb nach normierten Bedingungen, wobei die Festlegung von Normen und Regeln durch die internationalen Fachverbände erfolgt.

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