Info
Beim Erreichen von Höchstscores werden die Schützen gebeten, dies mittels Formblatt unter Beilegung der Scorezettel (bei Scan genügt die Vorderseite) und, falls der Rekord bei einem Turnier im Ausland errungen wurde, zusätzlich die Ergebnisliste zu senden an:
ÖBSV
Oberst Lepperdingerstr. 21
5071 Wals-Siezenheim
Frist:
- für Rekorde bei Inlandsturnieren 30 Tage nach dem Turnier
- für Rekorde bei Auslandsturnieren 60 Tage nach dem Turnier
U 21:
Es können Rekorde von U 21 Athlet*innen in ihrer Altersklasse angerechnet
werden, auch wenn sie diese in einer höheren Altersklasse erreicht haben.
Voraussetzung dazu sind gleiche Entfernungen und Auflagen.
Neu ab 05. 09. 2014
Schießt ein U 21 Athlet in der
eigenen Altersklasse einen Rekord, und dies ist ebenfalls ein Rekord in der
allgemeinen Altersklasse, wird der Rekord in beiden Altersklassen anerkannt.
Voraussetzung dazu sind gleiche Entfernungen und Auflagen.
Rekorde und Bestleistungen (WKO Artikel 19) werden getrennt nach dem Geschlecht geführt.
19. Rekorde und Bestleistungen
Rekorde werden in den Altersklassen gemäß Artikel 4.13 registriert.
19.1. Ein österreichischer Rekord
kann im WA Indoor und Outdoor Bereich aufgestellt
werden. Eine Bestleistung kann im WA Feldbereich bei Arrowhead Runden und im
IFAA Bereich bei 3D Turnieren geschossen werden.
19.2. Ein neuer österreichischer
Rekord oder eine österreichische Bestleistung werden
aufgestellt, wenn eine Ringzahl erreicht wird, die wenigstens einen Ring über dem
bestehenden Rekord oder bestehenden Bestleistung liegt.
19.3. Österreichische Rekorde oder Bestleistungen können nur unter vergleichbaren Bedingungen erzielt werden.
19.4. Österreichische Rekorde oder Bestleistungen werden in allen Einzelbewerben, Mannschaftsbewerben und Bogenklassen geführt, in denen es österreichische Meisterschaften oder österreichische Staatsmeisterschaften gibt. Dabei sind die Bestimmungen der WA und IFAA zu berücksichtigen.
19.5. Österreichische Rekorde oder österreichische Bestleistungen können im Rahmen eines genehmigten WA/IFAA Sternturniere, erreicht werden. Rekord- resp. bestleistungsberechtigte Turniere im Inland sind WA/IFAA Sternturniere, die dem dafür vorgesehenen Anforderungsprofil entsprechen.
19.6. Österreichische
Rekorde oder Bestleistungen, die bei Turnieren im Ausland erzielt werden,
können nur anerkannt werden, wenn die Voraussetzungen den Anforderungen an ein
rekordberechtigtes Turnier im Inland entsprechen.
Die Erhebungen dazu erfolgen durch das Sekretariat des ÖBSV in Rücksprache mit dem
zuständigen nationalen Verband.
19.7. Österreichische Rekorde oder Bestleistungen bedürfen der Anerkennung durch den ÖBSV.
Die Antragsstellung um Anerkennung des österreichischen Rekords oder einer
österreichischen Bestleistung ist vom Schützen persönlich an den ÖBSV innerhalb von
30 Tagen nach Ablauf des Turniers mittels Antragsformular zu senden
19.8. Bei im Ausland erzielten österreichischen Rekorden oder Bestleistungen hat der Schütze selbst innerhalb von 60 Tagen nach dem Turniertermin im ÖBSV-Sekretariat den Antrag auf Anerkennung des österreichischen Rekords oder der Bestleistung mittels Formblatt einzureichen. Neben den gewünschten Informationen wie im Formblatt angegeben ist eine vom Veranstalter bestätigte Ergebnisliste dem Antragsformular beizulegen.
19.9. Sollte ein österreichischer Rekord am selben Tag von zwei oder mehreren gleichen Ergebnissen übertroffen werden, so werden die Schützen zu gemeinsamen Inhabern des österreichischen Rekords erklärt.
19.10. Bei Arrowhead Runden und IFAA - 3D Turnieren können nur Bestleistungen geschossen werden. Für die Antragsstellung um Anerkennung gelten die in den vorherigen Artikeln angegebenen Punkte.
19.11. Vom ÖBSV werden kontinuierlich Listen mit allen gültigen Rekorden und Bestleistungen in allen Altersklassen, getrennt nach Geräteklassen, herausgegeben
19.12. Das Führen von Listen mit Landesrekorden obliegt den Landesverbänden.
4.11 Die Altersklassen der WA werden durch die nachfolgenden nationalen Altersklassen bei ÖBSV-WA Sternturnieren ergänzt:
4.11.1 U 13
In der Altersklasse U 13 starten Schützen vom 10. bis zum 12.
Lebensjahr.
Weibliche und männliche U 13 werden ab jeweils drei Teilnehmern getrennt
gewertet. (Ausnahme ÖM siehe Artikel 18.1.8.1)
In der Altersklasse U 15 starten Schützen vom 13. bis zum 14.
Lebensjahr.
Weibliche und männliche U 15 werden ab jeweils drei Teilnehmern getrennt gewertet.
(Ausnahme ÖM siehe Artikel 18.1.8.1)
4.11.2 65+
In dieser Klasse starten Schützen ab dem 65. Lebensjahr.
65+ weiblich und männlich werden ab jeweils drei Teilnehmern getrennt
gewertet. (Ausnahme ÖM - Art. 18.1.8.1)