Schiedsrichterausbildung
- ÖBSV-Mitglied
- Österreichischer Staatsbürger
- mindestens 18 Jahre alt
- Ausländische ÖBSV-Mitglieder: 3 Jahre ordentlicher Hauptwohnsitz in Österreich
Nach Teilnahme an einem Ausbildungsseminar des ÖBSV für B-Schiedsrichter und nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird eine B-Schiedsrichterlizenz ausgestellt.
Nachdem ein B-Schiedsrichter mindestens 5 Turniereinsätze absolviert hat, kann er mit der B-3D-Ausbildung beginnen.
Nach Teilnahme an einem 3D-Ausbildungsseminar des ÖBSV und 3 Schiedsrichtereinsätzen bei 3D-Sternturnieren bzw. Arrowhead-Turnieren in den folgenden 12 Monaten wird eine B-3D-Schiedsrichterlizenz ausgestellt. Es erfolgt keine Prüfung.
- Nachdem ein B-Schiedsrichter die Ausbildung zum B-3D-Schiedsrichter absolviert hat, kann er sich der Ausbildung zum A- oder A-3D-Schiedsrichter zuwenden. Ebenso kann ein A-3D-Schiedsrichter die Ausbildung zum A-Schiedsrichter absolvieren.
- Wenn der Antrag vom Schiedsrichterreferenten akzeptiert wird, wird eine Schiedsrichter-Lizenz als A- bzw. A-3D-Anwärter ausgestellt.
- In einem vom Schiedsrichterreferenten festgelegten Zeitraum hat der A- bzw. A-3D-Anwärter an mindestens 5 Sternturnieren teilzunehmen.
- Der Kandidat kann einen A-Schiedsrichter seines Vertrauens wählen, der ihn bei der Ausbildung zum A- bzw. A-3D-Schiedsrichter unterstützen wird.
- A-Anwärter-Einsätze sind im Schiedsrichterbericht separat festzuhalten. Ein Bericht über den A-Anwärter sind dem Schiedsrichterreferenten zukommen zu lassen.
- Die theoretische Prüfung erfolgt im Rahmen einer Weiterbildung. Als praktische Prüfung leitet der A- bzw. A-3D-Anwärter unter der Aufsicht eines A-Schiedsrichters und des Schiedsrichterreferenten ein Sternturnier.
- Nach erfolgreicher Prüfung wird der Kandidat zum ÖBSV Schiedsrichter ernannt und erhält eine A-Schiedsrichterlizenz bzw. A-3D-Schiedsrichterlizenz des ÖBSV.
Gültigkeitsdauer der Lizenz
Schiedsrichterlizenzen werden unabhängig von deren Art (A-, A-3D-, B-3D- oder B-Lizenz) für maximal 4 Jahre ausgestellt. Die Laufzeit beginnt mit 1.1. eines Jahres mit Olympischen Sommerspielen und endet am 31.12. vor dem Jahr der nächsten Olympischen Sommerspiele (Bsp.: 01.01.2020 bis 31.12.2023).
Übergangsregelung:
Alle vor 2020 verlängerten Schiedsrichterlizenzen laufen am
31.12.2021 ab!
- Auf Grund der Covid-19-Pandemie wird diese Regelung für das Jahr 2021 ausgesetzt.
Die Gültigkeit wird automatisch verlängert, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Alle Schiedsrichter:
1 Fortbildungsseminar mit Re-Akkreditierungsprüfung im Re-Akkreditierungszeitraum Beantwortung der Fallbeispiele in den Schiedsrichterrundschreiben
- B-Schiedsrichter und B-3D-Schiedsrichter:
mind. 1 Turnier des ÖBSV als Schießleiter oder Schiedsrichter in 2 Jahren
- A-Schiedsrichter und A-3D-Schiedsrichter:
mind. 1 Turnier pro Jahr (Schießleitertätigkeit wird nicht anerkannt)